Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dass er am Sonntag, 23. April 2023 um 00:25 Uhr, mit dem Personenwagen «Nissan», AG aaa, mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 2.03 g/kg von einem unbekannten Ort via Q._____ nach R._____ (S-Strasse) gefahren sei. Er habe damit wissentlich und willentlich in angetrunkenem Zustand ein Motorfahrzeug gelenkt bzw. dies zumindest in Kauf genommen.