Gemäss der anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichten Lohnabrechnung per Juni 2025 erzielt der Beschuldigte derzeit einen Nettolohn von Fr. 5'526.65 (mit 13. Monatslohn; Protokoll Berufungsverhandlung S. 11 und 15). Nach einem Pauschalabzug von 20 % für Krankenkasse, Steuer, etc. ergibt sich ein Tagessatz von rund Fr. 150.00. - 36 - 5.5. Die Vorinstanz hat mit zutreffender Begründung den bedingten Strafvollzug mit einer Probezeit von zwei Jahren gewährt. Darauf kann verwiesen werden (E. 5).