Die zu beurteilende Tat wurde vor rund sieben Jahren verübt, womit von einer sehr lange Verfahrensdauer auszugehen ist. Insbesondere fällt auf, dass zwischen der letzten Einvernahme der Staatsanwaltschaft Baden vom 20. Februar 2020 und der Anklageerhebung vom 17. Dezember 2021 (in Aussicht gestellt mit Verfügung vom 29. Juli 2021 [UA act. 276]) rund 22 Monate lagen, wobei aus den Akten keine wesentlichen Ermittlungshandlungen mehr ersichtlich sind. Nach Überweisung der Anklage fand die vorinstanzliche Hauptverhandlung erst über 1.5 Jahre später am 4. September 2023 statt.