vgl. nachgestellte Situation UA act. 651 und 668) mit der anderen Hand einen derart heftigen Faustschlag aufs Auge verpassen konnte, dass der Zivil- und Strafkläger für kurze Zeit das Bewusstsein verlor und eine Kontusion erlitt, erscheint indessen fraglich. E._____ gab kurz nach dem Vorfall an, dass sie nicht mit Sicherheit sagen könne, wer den Zivil- und Strafkläger geschlagen habe, da sie den Schlag nicht "zu 100% wahrgenommen" habe, aber die Person mit der Lederjacke vermute, welche den Zivil- und Strafkläger im Schwitzkasten gehabt habe (Aussagen von E._____ anlässlich der polizeilichen Einvernahme des Zivil- und Strafklägers vom 25. Juni 2018 UA act.