Hinsichtlich des Faustschlags auf das linke Auge nannte er dagegen (neben dem Beschuldigten) erstmals auch F._____ als möglichen Täter, von dem er anlässlich der Konfrontationseinvernahme vom 19. Februar 2020 noch angegeben hatte, dass er ihn nicht geschlagen habe. Anlässlich der Berufungsverhandlung zeigte er sich wiederum sicher, dass der Beschuldigte ihn geschlagen und getreten habe, wobei er wiederum auf die Jacke und Kette verwies und angab, den Beschuldigten gesehen zu haben. Erstmals gab er jedoch an, dass er den - 26 -