Er habe ihn auf den Fotos aufgrund des Gesichts, der Jacke und der Kette, die gerauscht habe, erkannt. In der früheren Einvernahme vom 23. Januar 2019 hatte der Zivil- und Strafkläger jedoch aufgrund der Kette, die er hinter sich wahrgenommen habe, noch darauf geschlossen, dass der Beschuldigte ihn im Schwitzkasten festgehalten habe. Eine zweite Person, welche ebenfalls auf ihn zugekommen sei, erwähnte er anlässlich dieser Befragung nicht mehr.