Im Zusammenhang mit dem Foto des Beschuldigten gab er an, dass er sich an die Kette erinnern könne, welche geraschelt habe, als er von hinten gehalten worden sei, und an die sich auch seine Freundin erinnere. Dagegen liess der Zivil- und Strafkläger mit E-Mail vom 8. Oktober 2019 (allerdings ohne Nennung von Gründen) mitteilen, dass er sich hinsichtlich der Täterschaft des Beschuldigten sicher sei und sagte auch an der Konfrontationseinvernahme vom 19. Februar 2020 aus, sich nun wieder erinnern zu können, dass es der Beschuldigte gewesen sei, der ihm das Bein gebrochen habe. Er habe ihn auf den Fotos aufgrund des Gesichts, der Jacke und der Kette, die gerauscht habe, erkannt.