Während er in der tatnächsten Befragung vom 25. Juni 2018 einen Täter beschrieb, dessen Merkmale auf den Beschuldigten zutreffen, ohne jedoch weitere Einzelheiten zur Täteridentifikation zu nennen, verwies er anlässlich der delegierten Einvernahme vom 23. Januar 2019 auf Unsicherheiten hinsichtlich der Person, die ihn getreten habe. Er gab erstmals an, dass zwei Personen auf ihn zugekommen seien, nannte neben dem Beschuldigten zwei weitere mögliche Täter (J._____