Er habe den Beschuldigten gesehen. Die Lederjacke und Kampfstellung seien ihm aufgefallen. Auf Frage gab er an, dass es auch eine Jeansjacke gewesen sein könnte, das wisse er nicht mehr. Er habe es gespürt. Nur der Beschuldigte habe ihn am Hals gehalten und habe es ja auch zugegeben. Die Kette habe einen entsprechenden Lärm gemacht (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 ff.). 3.2.3.4.3. Die einzelnen Aussagen des Zivil- und Strafklägers zum Verursacher der Verletzungen am Bein und am Auge weisen einige Unklarheiten und Widersprüche auf. - 25 -