Seine Freundin habe ihn mit dem Körper beschützt. Der Beschuldigte habe ihn am Hals gepackt und ihn im Gesicht verletzt. Es könne nur der Beschuldigte gewesen sein, auch wenn er ihn hinter sich nicht gesehen habe. Er habe eine Kette und eine solche Jacke gehabt. Er habe Leder oder so etwas gespürt. An der Konfrontationseinvernahme habe er den Beschuldigten sofort erkannt. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er ihn am Hals gehalten habe. Er sei sich sicher, dass er ihm das Bein gebrochen habe und ihn in den Schwitzkasten genommen habe. Als er die Fotos der Gegenüberstellung gesehen habe, habe er ihn erkannt. Er habe den Beschuldigten gesehen.