An der Berufungsverhandlung sagte der Zivil- und Strafkläger erneut aus, er sei sicher, dass der Beschuldigte ihn getreten und im Schwitzkasten geschlagen habe. Er sei etwas abseits gestanden, als der Beschuldigte in einem leichten Bogen von vorne rechts auf ihn zugekommen sei, eine Kampfstellung eingenommen habe und ihn gegen den Unterschenkel und Fuss gekickt habe. Die Freundin sei hinter ihm gestanden und habe nicht gesehen, wer ihm das Bein gebrochen habe. Er erinnere sich sehr gut an den Beschuldigten. Er sei zu Boden gefallen. Sein Bein sei krumm gewesen wie ein Hockeyschläger. Seine Freundin habe ihn mit dem Körper beschützt.