geschlagen. Jemand von diesen beiden Personen habe ihn aufs Auge geschlagen. Er sei sich sicher, dass der Beschuldigte ihn in den Schwitzkasten genommen habe (GA act. 65). Seine Freundin habe nicht gesehen, wer ihm den Fuss gebrochen habe und wer ihn geschlagen habe. Aber er habe es gesehen; es sei der Beschuldigte gewesen (GA act. 67). Der Beschuldigte habe ihm den Fuss gebrochen, sei weggegangen und habe ihn dann am Boden wieder geschlagen. Er habe ihn in den Schwitzkasten genommen und geschlagen (GA act. 68). Er wisse, wer ihm den Fuss gebrochen habe. Er habe eine Jacke und eine Kette gehabt, an die er sich erinnere.