brochen habe. Er sei von vorne gekommen. Er habe den Beschuldigten auf den Fotos aufgrund des Gesichts, der Jeansjacke und der Kette, die "gerauscht" habe, erkannt. Die Erinnerungen seien einfach wieder gekommen (UA act. 721). Als er wegen des gebrochenen Beins am Boden gelegen sei, habe ihn noch jemand in den Schwitzkasten genommen und ihn ins Gesicht geschlagen. Er wisse aber nicht, wer das gewesen sei, da das ja hinter ihm gewesen sei (UA act. 720). Er könne sich nicht an die Person erinnern, die ihn geschlagen habe, als er am Boden gelegen sei. Er habe grosse Schmerzen gehabt und um Hilfe geschrien. Er habe nur Wärme gespürt und sei für 5-10 Sekunden ohnmächtig geworden.