Er habe sich keine Details merken können. Eventuell habe der Täter eine Jeansjacke getragen. Vielleicht wisse seine Freundin etwas darüber. Auf Vorhalt des Fotos gemäss UA act. 575 gab er an, dass ihn vermutlich die Person in der Mitte (Beschuldigter) getreten habe (UA act. 570 f.). Er könne sich an die Kette erinnern, die ein raschelndes Geräusch verursacht habe, als er von hinten gehalten worden sei. Seine Freundin habe die Kette auch gesehen und sei der Meinung, dass es dieser Mann sei. Zum Foto gemäss UA act. 576 gab er an, dass die Person 1 (F._____) C._____ geschlagen, aber ihn sicher nicht gegen das Bein getreten habe.