3.2.3.4. 3.2.3.4.1. Zunächst ist auf die einzelnen Aussagen des Zivil- und Strafklägers einzugehen, welcher den Beschuldigten wiederholt als Verursacher seiner Verletzungen am Bein und am Auge nannte bzw. vermutete. 3.2.3.4.2. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 25. Juni 2018 führte der Zivilund Strafkläger aus, dass er ein Foto der Person habe, welche ihn ins Bein getreten, in den Schwitzkasten genommen und aufs Auge geschlagen habe. Er beschrieb den Täter wie folgt: m, ca. 170, 27 j, blondes Haar, sprach schweizerdeutsch, ev. leichter Balkandialekt, weisses T-Shirt, Lederjacke (UA act. 565).