verpasst. Er habe nichts von einer Entschuldigung gehört (delegierte Einvernahme des Beschuldigten vom 3. Juli 2019 UA act. 643; Protokoll HV GA act. 78; Protokoll Berufungsverhandlung S. 13). Der Zivil- und Strafkläger gab dagegen an, dass der Beschuldigte verlangt habe, dass er sich entschuldige, was er in Panik schliesslich auch getan habe (delegierte Einvernahme vom 23. Januar 2019 UA act. 571; Konfrontationseinvernahme vom 19. Februar 2020 UA act. 723; Protokoll HV GA act. 66; Protokoll Berufungsverhandlung S. 6).