Hinsichtlich der vom Beschuldigten und dem Zivil- und Strafkläger geäusserten Worte fallen die Aussagen unterschiedlich aus. Der Beschuldigte gab an, dass er den Zivil- und Strafkläger aufgefordert habe, sich zu beruhigen und ihn in Ruhe zu lassen, als er ihn (hinter ihm kniend) im Schwitzkasten gehalten habe. Der Zivil- und Strafkläger habe sich tatsächlich beruhigt und bestätigt, dass er nun Ruhe gebe. Als er ihn losgelassen habe, habe der Zivil- und Strafkläger ihm jedoch unvermittelt einen Kinnhaken - 21 -