Berufungsverhandlung S. 9) sowie mit den Aussagen von E._____, welche nach Vorlage des Fotos vermutete, dass der Beschuldigte diejenige Person sein könnte, welche den Zivil- und Strafkläger in den Schwitzkasten genommen habe (delegierte Einvernahme von E._____ vom 14. Februar 2019 UA act. 660).