Er habe eine Deckungsposition eingenommen, wobei ihm die Jacke über den Kopf gerutscht sei und er nichts mehr habe sehen können. Der Zivil- und Strafkläger habe ihn mehrfach auf den Rücken geschlagen, worauf er versucht habe, dem Zivil- und Strafkläger mit dem Knie in die Genitalien zu schlagen. Schliesslich räumte der Beschuldigte ein, dass er den Zivil- und Strafkläger in den Schwitzkasten genommen habe, als dieser etwa einen Meter entfernt auf dem Boden gelegen sei. Der Zivil- und Strafkläger sei sehr aggressiv gewesen, weshalb er zu ihm hingegangen sei und ihm den Arm um den Hals gelegt und ihn in den Schwitzkasten genommen habe, damit er ihn nicht mehr schlage.