3.2.2. Der Beschuldigte sagte anlässlich der delegierten Einvernahme vom 3. Juli 2019 und an der Hauptverhandlung vom 4. September 2023 aus, dass er gemeinsam mit G._____ zu der tätlichen Auseinandersetzung bei der Einfahrt zum Parkhaus hinzugekommen sei, als diese bereits "in vollem Gang" gewesen sei. Er habe sich zwischen die Parteien bzw. "in die Menschentraube" gedrückt (UA act. 642; GA act. 76). Der Zivil- und Strafkläger sei mit den Worten "du bisch am Arsch" auf ihn losgegangen. Er habe eine Deckungsposition eingenommen, wobei ihm die Jacke über den Kopf gerutscht sei und er nichts mehr habe sehen können.