F._____, G._____, D._____ und H._____ meldeten sich bei der Polizei, nachdem am […] im Blick ein Zeitungsartikel erschienen war, gemäss welchem der Zivil- und Strafkläger mit Fotos auf Facebook nach den mutmasslichen Tatbeteiligten fahnde (UA act. 288 und 315 ff.). Ihr Zustand im Tatzeitpunkt konnte damit nicht objektiv erhoben werden.