Mit ihrer Aussage, dass sie nicht gewusst habe, worum es gehe, der Zivil- und Strafkläger aber geschrien habe, dass er sich entschuldige, setze sie ihre Aussage in den Kontext ihrer übrigen Aussagen, was die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben unterstreiche. Der Beschuldigte, welcher angebe, dass er den Zivil- und Strafkläger lediglich aufgefordert habe, sich zu beruhigen, habe dagegen ein enormes Eigeninteresse, sich selber zu begünstigen. Es sei damit auf die Sachverhaltsdarstellung des Zivil- und Strafklägers und von E._____ abzustellen.