Es sei angesichts der bestehenden Ausnahmesituation nachvollziehbar, dass der Beschuldigte nicht auf die Reaktion des Zivil- und Strafklägers geachtet habe. Seine Sicht sei aufgrund der Lederjacke, die ihm über den Kopf gerutscht sei, stark eingeschränkt gewesen, weshalb er - 14 -