Im Rahmen dieser Auseinandersetzung habe der Beschuldigte den Zivil- und Strafkläger mindestens einmal von vorne bzw. leicht seitlich zwischen das Knie und den Unterschenkelbereich des rechten Beins getreten, worauf der Zivil- und Strafkläger zu Boden gegangen sei. In der Folge habe der Beschuldigte dem am Boden liegenden Zivil- und Strafkläger von hinten den Ellbogen um den Hals gelegt, zugedrückt und ihn aufgefordert, sich zu entschuldigen, was der Zivil- und Strafkläger schliesslich getan habe. Danach habe der Beschuldigte dem Zivil- und Strafkläger einen Faustschlag auf das linke Auge verpasst.