2. 2.1. Gemäss Anklageschrift vom 17. Dezember 2021 ereignete sich am 24. Juni 2018 nach Mitternacht in der Einfahrt zum T._____ in S._____ eine wechselseitige tätliche Auseinandersetzung, an welcher sich der Beschuldigte, F._____, G._____, H._____ und D._____ einerseits sowie der Zivil- und Strafkläger und C._____ andererseits beteiligt hätten. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung habe der Beschuldigte den Zivil- und Strafkläger mindestens einmal von vorne bzw. leicht seitlich zwischen das Knie und den Unterschenkelbereich des rechten Beins getreten, worauf der Zivil- und Strafkläger zu Boden gegangen sei.