6. Es seien die Ziffern 7.2 und Ziff. 8 des Urteilsdispositivs aufzuheben und die Gebühren und Kosten sowie die Parteikosten von Amtes wegen neu festzulegen evtl. zuzüglich einer Prozessentschädigung im Betrag von CHF 1'464.30 und CHF 9'420.70 zuzüglich des Aufwands für die - 10 - Berufungsverhandlung vom 13. August 2025 (inkl. MWST) für anwaltliche Umtriebe des Privatklägers. 7. Es sei dem Privatkläger die unentgeltliche Prozessführung zu genehmigen und ihm mit dem Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestellen."