3.11. Am 13. August 2025 fand die Berufungsverhandlung mit Befragung des Zivil- und Strafklägers als Auskunftsperson sowie des Beschuldigten statt. Der Zivil- und Strafkläger stellte die folgenden Anträge: "1. Es sei in Aufhebung von Ziff. 1 und Bestätigung von Ziff. 2 des Urteils der Vorinstanz sowie in Ablehnung der Anträge des Beschuldigten, der Beschuldigte im vorliegenden Verfahren im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen.