4. Es seien die Ziffern 7.2 und Ziff. 8 des Urteilsdispositivs aufzuheben und die Gebühren und Kosten sowie die Parteikosten von Amtes wegen neu festzulegen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschuldigten." -9- 3.10. Mit Eingabe vom 19. November 2024 erstattete der Beschuldigte die Berufungsantwort. Er beantragte die Abweisung der in der Berufungsbegründung gestellten Anträge und hielt an seinen in der Anschlussberufungserklärung gestellten Anträgen fest, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates (inkl. MwSt).