3.6. Mit Eingabe vom 14. Oktober 2024 erstattete der Zivil- und Strafkläger die Berufungsbegründung und stellte erneut die mit Berufungserklärung gestellten Anträge. 3.7. Die Staatsanwaltschaft Baden reichte mit Eingabe vom 31. Oktober 2024 (Postaufgabe 4. November 2024) die Berufungsantwort ein und beantragte die Gutheissung der Berufung, unter Kostenfolgen zulasten des Beschuldigten. 3.8. Mit Eingabe vom 4. November 2024 erstattete die Staatsanwaltschaft Baden die Anschlussberufungsantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Anschlussberufung. 3.9. Mit Eingabe vom 4. November 2024 reichte der Zivil- und Strafkläger die Anschlussberufungsantwort ein und beantragte: