5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen im Berufungsverfahren zu Lasten des Staates (inklusive Ersatz der Mehrwertsteuer)." 3.4. Mit Eingabe vom 2. September 2024 beantragte der Zivil- und Strafkläger die Durchführung des mündlichen Berufungsverfahrens und beantragte die Befragung von E._____ als Zeugin sowie die Befragung des Zivil- und Strafklägers unter Beizug eines Übersetzers. -8- 3.5. Mit Eingabe vom 26. September 2024 erstattete der Beschuldigte die Anschlussberufungsbegründung und hielt an seinen in der Anschlussberufungserklärung gestellten Anträgen fest.