3. 3.1. Nach Zustellung des schriftlich begründeten Urteils am 26. Juli 2024 erklärte der Zivil- und Strafkläger am 13. August 2024 die Berufung und beantragte einen vollumfänglichen Schuldspruch, die Gutheissung der Zivilforderungen, soweit diese ausgewiesen seien, sowie die Anpassung der vorinstanzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. 3.2. Am 27. August 2024 leistete der Zivil- und Strafkläger die mit Verfügung vom 16. August 2024 eingeforderte Sicherheit für allfällige Kosten und Entschädigungen von Fr. 800.00. 3.3. Mit Eingabe vom 28. August 2024 erklärte der Beschuldigte die Anschlussberufung und beantragte: