8. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten zur Hälfte selbst zu tragen. Ihm wird für die Verteidigung durch Lukas Breunig, Rechtsanwalt, […], eine Entschädigung von Fr. 4'738.80 (inkl. Fr. 338.80 MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen und die Gerichtskasse Baden wird angewiesen, die Auszahlung dieser Summe nach Rechtskraft dieses Urteils vorzunehmen." -7- 2.3. Nachdem dem Zivil- und Strafkläger das Urteilsdispositiv am 13. September 2023 schriftlich eröffnet worden war, meldete er am 14. September 2023 die Berufung an.