7. 7.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr Fr. 2'600.00 b) der Anklagegebühr Fr. 1'150.00 c) den Kosten für die unentgeltliche Verbeiständung Fr. 7'506.90 d) den Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden Fr. 119.45 e) den Spesen Fr. 285.00 Total Fr. 11'661.35 7.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a) und lit. b) sowie die Kosten gemäss lit. d) und lit. e) im Umfang von ½, das heisst im Gesamtbetrag von Fr. 2'077.20 auferlegt.