Die Staatsanwaltschaft Baden beantragte die Verurteilung des Beschuldigten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten, Probezeit 2 Jahre, zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 140.00, Probezeit 2 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 5'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 35 Tage). 2. 2.1. Am 4. September 2023 fand vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Baden die Hauptverhandlung statt. Es wurden der Beschuldigte sowie als Auskunftspersonen der Zivil- und Strafkläger, D._____ und G._____ befragt. 2.2. Mit Urteil vom 4. September 2023 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Baden: