3.2.Der Beschuldigte schlug A._____ (Sachverhalt Ziff. 1 hievor) wissentlich und willentlich mit der Faust ins linke Auge. Durch den Schlag verlor A._____ für fünf bis zehn Sekunden das Bewusstsein und erlitt eine Kontusion am linken Auge. Er wusste bzw. hielt es zumindest für möglich und nahm in Kauf, dass er dem Geschädigten mit dem Faustschlag Verletzungen und nicht bloss eine vorübergehende Beeinträchtigung des Wohlbefindens zufügt. -5- 4. Nötigung Der Beschuldigte hat jemanden durch Gewalt genötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.