3.1.Der Beschuldigte trat A._____ (Sachverhalt Ziff. 1 hievor) wissentlich und willentlich gegen das Bein. Er wusste bzw. hielt es zumindest für möglich und nahm in Kauf, dass er dem Geschädigten mit dem Tritt Verletzungen wie in Ziff. 2, 1. Abschnitt, beschrieben zufügt.