Der Beschuldigte trat A._____ wissentlich und willentlich in sorgfaltspflichtwidriger Weise gegen das Bein. Es war für den Beschuldigten voraussehbar, dass ein solcher Tritt zwischen das Knie und den Unterschenkelbereich des rechten Beins zu einem langfristigen Heilungsprozess, Arbeitsunfähigkeit und allenfalls dauerhaften körperlichen Einschränkungen führen kann. Dennoch vertraute er pflichtwidrig unvorsichtig darauf, dass es nicht dazu kommen würde. Hätte der Beschuldigte den Tritt nicht ausgeführt, wäre A._____ nicht in diesem Umfang verletzt worden. 3. Mehrfache einfache Körperverletzung Der Beschuldigte hat mehrfach vorsätzlich einen Menschen an Körper oder Gesundheit geschädigt.