überwiegend (>50%) im Sitzen sowie nach eigener Wahl zeitweise, aber nicht dauerhaft zum Stehen und auf kurzen Distanzen auf festem und ebenem Untergrund zum Gehen zumutbar. Tätigkeiten auf einem unebenen oder sich bewegenden Untergrund, repetitiv zum Begehen von Treppen, zum Besteigen von Leitern und Gerüsten sind ausgeschlossen. Ebenso sind körperliche Zwangshaltungen zum Hocken, Knien und Kauern mit einer besonderen Belastung des rechten, verletzten Fusses zu vermeiden. Eine regelmässige Maschinenbedienung mit Fussschaltern sowie mit Schwingungs- und Vibrationsübertragungen auf den rechten Fuss sind ebenfalls nicht leidensgerecht. Die bleibenden Schäden verunmöglichen es A.___