Durch den Tritt des Beschuldigten im Rahmen der Auseinandersetzung (Sachverhalt Ziff. 1 hievor) erlitt der Geschädigte A._____, geb. tt.mm.jjjj, U-Strasse, V._____, einen dreifachen Bruch im Bereich des rechten Sprunggelenks (sog. Trimalleolarfraktur) sowie begleitende Bandverletzungen [einen schrägen Bruch des Wadenbeins (sog. Fibula) im knienahen Anteil (sog. Maisonneuve-Fraktur), einen Bruch des hinteren Vorsprungs des fussnahen Schienbeins (sog. Volkmann Dreieck) sowie einen Bruch des inneren Vorsprungs des fussnahen Schienbeins (sog. Malleolus medialis)].