3 AsylG und Art. 1 FK handelte, nicht auf einen Entscheid der Asylbehörde verwiesen werden. Der Beschuldigte gab hinsichtlich des Grundes für seine Einreise in die Schweiz ohne die hierfür erforderlichen Papiere bzw. ohne Visum lediglich an, dass er sich in einer lebensbedrohlichen Situation befunden habe und deshalb in der Schweiz habe Asyl beantragen wollen. Weitere Aussagen zu der von ihm genannten lebensbedrohlichen Situation verweigerte er -9-