3.2. 3.2.1. Der Beschuldigte wurde anlässlich einer Polizeikontrolle am 27. Mai 2023 zusammen mit B._____ als Beifahrer eines von C._____ gelenkten Personenwagens in Q._____ angehalten (vorläufige Festnahme UA act. 24 f.). Der Beschuldigte verweigerte die Aussagen weitgehend (polizeiliche Einvernahme vom 28. Mai 2023 UA act. 51 ff.; Einvernahme vom 22. September 2023 UA act. 91 ff., Protokoll HV GA act. 35 ff.) und gab lediglich an, am 27. Mai 2023 illegal mit einem Lastwagen in die Schweiz eingereist zu sein. Er sei auf dem Weg zum Campus gewesen, um einen Asylantrag zu stellen, als er angehalten worden sei.