2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden wirft dem Beschuldigten zusammengefasst vor, am 27. Mai 2023 ohne Bewilligung bzw. ohne das für einen türkischen Staatsangehörigen erforderliche Visum rechtswidrig in die Schweiz eingereist zu sein. Er habe die Einreisevorschriften nach Art. 5 AIG vorsätzlich verletzt und sich der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz gemäss Art. 115 Abs. 1 lit. a AIG schuldig gemacht.