3.4. Mit Eingabe vom 28. Oktober 2024 erstattete der Beschuldigte die Berufungsbegründung und verwies auf die mit der Berufungserklärung gestellten Anträge. 3.5. Mit Eingabe vom 4. November 2024 erstattete die Staatsanwaltschaft Baden die Berufungsantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Berufung. 3.6. Mit Verfügung vom 28. November 2024 wurde das Staatssekretariat für Migration (SEM) aufgefordert, den Verfahrensstand des Asylverfahrens betreffend den Beschuldigten mitzuteilen.