Dabei stellte sich heraus, dass der Beschuldigte bei der Einreise nicht in Besitz eines angesichts seiner Staatsangehörigkeit (Türkei) erforderlichen Visums war. Er verfügte lediglich über eine türkische Identitätskarte. Der Beschuldigte wusste, nahm aber zumindest in Kauf, dass er in Ermangelung eines erforderlichen Visums rechtswidrig in die Schweiz einreiste." Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je Fr. 30.00, Probezeit zwei Jahre, abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft, sowie zu einer Busse von Fr. 300.00 (ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe).