Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden erliess am 10. Juli 2023 folgenden Strafbefehl gegen den Beschuldigten: "Widerhandlung gegen das Ausländergesetz (Art. 115 Abs. 1 lit. a AIG) Der Beschuldigte hat vorsätzlich die Einreisevorschriften nach Artikel 5 verletzt.