4. [in Rechtskraft erwachsen] Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 67 Abs. 3 lit. d Ziff. 2 StGB lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten. 5. [in Rechtskraft erwachsen] 5.1. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden dem Beschuldigten nach vorgängiger Löschung der verbotenen Inhalte bzw. vollständiger Rücksetzung der Geräte auf Kosten des Beschuldigten herausgegeben: - Apple iPhone 8 inkl. Hülle und Ladegerät - Apple iPad inkl. Hülle