Der Beschuldigte erhofft sich davon u.a. Hilfe beim Suchen und Halten eines Jobs (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7), beim Suchen und Wahrnehmen einer Therapie hinsichtlich seiner angenommenen Suchterkrankung und Depression sowie einer diesbezüglichen IV-Anmeldung (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6 und 15). Daraus resultierende namhafte Veränderungen sind zwar noch nicht ersichtlich, dennoch ist positiv zu werten, dass er gewillt ist, eine Veränderung voranzutreiben, zumal die Antriebslosigkeit dem Krankheitsbild der Depression immanent -5-