Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich als ungenügend: Nach dem Besuch der obligatorischen Schulen mit einem Sekundarschulabschluss und der Absolvierung eines Motivationssemesters in einer Holzwerkstatt begann er eine Lehre als Logistiker, die er im zweiten Lehrjahr (2018) aufgrund zwischenmenschlicher Differenzen abbrach. Seither hat er für ein paar Wochen als Logistiker bei B._____ gearbeitet und war ansonsten arbeitslos (act. 226; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7). Der Beschuldigte ist mit beinahe 25 Jahren somit bereits seit knapp sieben Jahren in keinem festen Arbeitsverhältnis. Seine Situation und Probleme haben sich in den letzten Jahren so stark