Im Übrigen beschränkt sich sein Kontakt im realen Leben auf sporadische Treffen mit wenigen Kollegen u.a. zu Brettspielen oder zuweilen zum gemeinsamen Rausgehen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 f. und 10). Eine Freundin hat der Beschuldigte nicht mehr (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 f.). Ein aktuelles Engagement in einem Verein, einer gemeinnützigen Organisation oder Institution in der Schweiz ist nicht ersichtlich. Der Beschuldigte verbringt ausgesprochen viel Zeit am Computer (act. 14; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Er geht diesbezüglich davon aus, an einer Computer- und einer Pornosucht zu leiden (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9).