6. Der Beschuldigte wird gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. a StGB für 15 Jahren des Landes verwiesen. Die Landesverweisung wird im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. - 38 - 7. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden den berechtigten Personen auf Verlangen herausgegeben: - Kleidungsstücke und Schuhe des Beschuldigten - Kleidungstücke und Schuhe des Privatklägers A._____ - Kleidungsstücke und Schuhe des Privatklägers B._____ - Rüstmesser […] der D._____ Bar